KONKURS
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Das Insolvenzrecht in der Schweiz: Ein Überblick

Dienstag, 30. April 2024 / 18:50 Uhr

In der Schweiz regelt das Insolvenzrecht die Abwicklung von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung sowohl bei natürlichen als auch juristischen Personen. Es zielt darauf ab, die Interessen aller Beteiligten - insbesondere der Gläubiger, des Schuldners und der Allgemeinheit - zu wahren.

Das schweizerische Insolvenzrecht bietet verschiedene Möglichkeiten zur Bewältigung von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung.

Erläuterung zur Konkurseröffnung

Ein Konkursverfahren kann auf unterschiedliche Weisen eingeleitet werden:

  1. Betreibungsverfahren:
    - Der Schuldnerantrag ermöglicht es dem zahlungsunfähigen Schuldner, beim Konkursamt die Eröffnung des Konkursverfahrens zu beantragen.
    - Ein Gläubiger kann mittels eines Gläubigerantrags beim Konkursamt die Eröffnung des Konkursverfahrens beantragen, wenn Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Schuldners bestehen.
    - Ein Amtskonkurs kann vom Konkursamt von Amts wegen eröffnet werden, wenn die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners bekannt wird.
  2. Insolvenzerklärung:
    - Natürliche Personen können beim Gericht eine Insolvenzerklärung abgeben, wenn sie überschuldet sind, aber nicht zahlungsunfähig.
    - Juristische Personen können ein Konkursverfahren beantragen, wenn sie überschuldet sind.
  3. Überschuldungsanzeige:
    - Natürliche Personen können beim Konkursamt eine Überschuldungsanzeige einreichen, wenn sie zwar nicht zahlungsunfähig sind, aber überschuldet.

Der Ablauf eines ordentlichen Konkursverfahrens

Das reguläre Konkursverfahren gliedert sich in folgende Phasen:

  • Konkurseröffnung: Das Konkursgericht eröffnet das Verfahren und bestellt einen Konkursverwalter.
  • Masseverwertung: Der Konkursverwalter verwertet die Vermögenswerte des Schuldners und verteilt den Erlös an die Gläubiger.
  • Gläubigerprüfung: Die Gläubiger reichen ihre Forderungen beim Konkursverwalter ein und lassen sie prüfen.
  • Konkordatsverhandlung: In dieser Verhandlung versucht der Schuldner, mit seinen Gläubigern eine Einigung über eine Sanierung zu erzielen.
  • Schlusskonferenz: Der Konkursbericht wird vom Konkursverwalter genehmigt und das Verfahren abgeschlossen.

Das Betreibungsverfahren

Das Betreibungsverfahren dient der Zwangsvollstreckung von Forderungen und kann in ein Konkursverfahren übergehen, wenn der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

Insolvenzentschädigung

Unter bestimmten Voraussetzungen können natürliche Personen, die im Konkursverfahren keine oder nur geringe Dividende erhalten, eine Insolvenzentschädigung vom Staat erhalten.

Schulden und Privatkonkurs

In der Schweiz können Privatpersonen in den Konkurs geraten, wenn sie ihre Schulden nicht begleichen können. Dies führt in der Regel zur Liquidation des Vermögens des Schuldners und zur Verteilung des Erlöses an die Gläubiger.

Fazit

Das schweizerische Insolvenzrecht ist komplex und vielschichtig. Es bietet verschiedene Möglichkeiten zur Bewältigung von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Die Wahl des geeigneten Verfahrens hängt von der individuellen Situation des Schuldners und der Gläubiger ab.
(fest/pd)