Krankenkasse KBV ist konkurs Montag, 2. Mai 2005 / 15:58 Uhr
Zürich - Das Bezirksgericht Winterthur hat über die in eine Betrugsaffäre verwickelte Krankenkasse KBV den Konkurs eröffnet. Für die früheren Versicherten ergeben sich keine Nachteile.
 Die Krankenkasse KBV musste vergangenes Jahr ihren Betrieb einstellen, weil sie massiv überschuldet gewesen war.
Die Kostenübernahme für Behandlungen der Versicherten bis zur Betriebseinstellung am 30. Juni 2004 sei gesichert, schreiben das Notariatsinspektorat des Kantons Zürich und die Gemeinsame Einrichtung KVG in einer Medienmitteilung.
Geraten Krankenversicherer in Konkurs, kommen gemäss dem Gesetz zwei Sicherungsmassnahmen zur Anwendung, welche nachteilige Auswirkungen für die Versicherten verhindern sollen.
Betrieb eingestellt
Einerseits gewährleistet in der sozialen Krankenversicherung der Insolvenzfonds der Gemeinsamen Einrichtung KVG die Übernahme der Kosten. Andererseits dient bei den Zusatzversicherungen das so genannte gebundene Vermögen der Versicherer als Sicherung der Ansprüche der Versicherten, wie es im Communiqué heisst.
Die Krankenkasse KBV musste vergangenes Jahr ihren Betrieb einstellen, weil sie massiv überschuldet gewesen war. Sie war nicht in der Lage, Nachforderungen in den Risikoausgleich zu bezahlen.
Strafuntersuchung eingeleitet
Die Stiftung Gemeinsame Einrichtung KGV, die den Risikoausgleich in der Krankenversicherung durchführt, hat inzwischen die KBV wegen Forderungen in der Höhe von rund 52 Millionen Franken betrieben.
Hintergrund ist, dass die Stiftung an Kassen mit überdurchschnittlich vielen betagten Versicherten Gelder auszahlt. Der Betrug durch KBV-Manager bestand darin, dass sie über 2000 Dossiers von fiktiven 66- bis 91-Jährige geführt hatten.
Gegen vier Kadermitglieder der KBV nahm die Staatsanwaltschaft Winterthur eine Strafuntersuchung wegen Betrugs, Urkundenfälschung und Veruntreuung auf. Personal und Versicherte der Krankenkasse wurden im Juli 2004 von der Helsana übernommen.
(rp/sda)
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